Informationen zum organisatorischen Ablauf:
Kontaktaufnahme/Anfrage zu Behandlungsplätzen
Da es sich ausschließlich um eine Bestellpraxis handelt, erfolgt die Kontaktaufnahme am günstigsten telefonisch während meiner Telefonsprechzeit mittwochs und freitags von 8-9 Uhr unter 03303 / 5447492.
Vorgespräche
Nach der Durchführung von bis zu drei Psychotherapeutischen Sprechstunden zur Feststellung einer prinzipiellen Indikation für ambulante Psychotherapie und bei freier Behandlungskapazität finden bis zu maximal vier Folgegespräche im Rahmen der Probatorik (lat. probatoris: Versuch zur Klärung) statt. Die Vorgespräche sollen ermöglichen, dass Patientinnen und Patienten herausfinden können, ob ich eine geeignete Therapeutin für sie sein kann und ob eine tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung herstellbar ist ("die Chemie stimmt"). Darüber hinaus ist zu klären, ob es sich um eine behandlungsbedürftige psychische Störung handelt, welche eine kassenfinanzierte Behandlung erfordert, und ob die beabsichtigte Therapie erfolgversprechend sein kann. Die Abrechnung erfolgt über die Chipkarten der Versicherten.
Konsiliarbericht
Vor Beantragung der Psychotherapie sehen die sozialrechtlichen Bestimmungen vor, dass eine somatische Abklärung durch einen Arzt/Ärztin (Hausarzt oder mitbehandelnden psychiatrischen Facharzt) stattfindet, ob es hinsichtlich der Indikation zur Psychotherapie somatische Aspekte zu berücksichtigen gibt. Das Formular erhalten Sie von mir im Laufe der probatorischen Sitzungen. Nach den Vorgesprächen und Rücklauf des Konsiliarberichtes erfolgt die Beantragung der Therapie bei der zuständigen Krankenkasse.
